AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Dem Maklervertrag und weiteren zwischen BenX Immobilien, vertreten durch Kaan Ben Kacinmaz, und dem Kunden geschlossenen Verträgen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in unsere Verträge anerkannt, bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB ausgehändigt wurde oder dass er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier online unter www.benxim.com einzusehen oder dass im E-Mail-Verkehr auf diese AGB verwiesen werden kann.
§1
Beim Abschluss eines von der BenX Immobilien vermittelten Vertrags (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) verpflichtet sich der Kunde, eine Maklerprovision zu zahlen, die im Maklervertrag oder in einer anderen Vereinbarung näher bezeichnet ist. Im Falle eines Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie verpflichtet sich der Kunde, eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inklusive MwSt. zu zahlen, wenn eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine entsprechende Provision erhoben. Wenn die Firma BenX Immobilien als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers fungiert und keinen Maklervertrag mit dem Käufer abschließt, gilt dies dann nicht im Verhältnis zum Käufer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages eine Provision von 2,38 Monatsmieten zu zahlen. Normalerweise ist der Vermieter der Auftraggeber der Firma BenX Immobilien, wenn das WoVermG neu formuliert wird. Bei Vereinbarung zwischen BenX Immobilien mit dem Auftraggeber beläuft sich die Provision auf 2,0 Monatsmieten (zusätzlich Mehrwertsteuer). Die Provision des Mieters beläuft sich in Ausnahmefällen auf 2,38 Monatsmieten inklusive MwSt., wenn ein Suchauftrag in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma BenX Immobilien geschlossen wird und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung von BenX Immobilien eingeholt wird.
§2
Die Zahlung der Provision erfolgt, sobald der vermittelte Vertrag abgeschlossen ist. Wenn der Kunde den Honoraranspruch nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit ausgleicht und eine Rechnung oder eine gleichwertige Zahlungsaufstellung erhält, wird die Zahlung in Verzug geraten.
§3
Alle Angebote, die von der Firma BenX Immobilien eingereicht werden, sind kostenlos und ohne Verpflichtung. Alle Informationen über die zu vermittelnden Objekte stammen aus Informationen Dritter. Die Firma BenX Immobilien ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen. Die BenX Immobilien hat keine Verpflichtung zur Überprüfung der von Dritten erhaltenen Informationen. Aufgrund der großen Anzahl an Objekten, die sie betreuen muss, ist es ihr auch nicht möglich.
§4
Die Informationen und Angebote, die von der Firma BenX Immobilien übermittelt werden, sind nur für den Empfänger zugänglich und sollten von ihm vertraulich behandelt werden. Nur mit der vorherigen Zustimmung der Firma BenX Immobilien ist eine Weitergabe an Dritte erlaubt. Die BenX Immobilien versichert sich, dass sie alle Informationen, die sie in Verbindung mit ihren Aktivitäten erhält, vertraulich behandeln wird, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden. Die BenX Immobilien betont, dass bei der Datenverarbeitung alle Informationen gespeichert und aufbewahrt werden.
§5
Aufgrund der Weitergabe der Daten und Informationen haftet der Kunde der Firma BenX Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision, wenn ein Dritter einen Vertrag mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter abschließt.
§6
Wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges oder gleichartiges Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.), steht der Firma BenX Immobilien die vereinbarte Provision zu. Dies trifft vor allem zu, wenn ein solcher Vertrag erst später zustande kommen soll.
§7
Die Haftung der Firma BenX Immobilien wird gemäß den nachfolgenden Vorschriften eingeschränkt. Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der Firma BenX Immobilien, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie Arglist der Firma BenX Immobilien, einem gemäß den Gesetzen, gelten nicht. Soweit diese Fahrlässigkeit den Verstoß gegen solche Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist, haftet die BenX Immobilien auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden. Wenn dem Auftraggeber statt der Leistung Schadensersatzansprüche zustehen, ist dies ebenfalls der Fall. Allerdings haftet die Firma BenX Immobilien nur für Schäden, die in der Regel mit dem Vertrag in Verbindung stehen und vorhersehbar sind. Ohne Rücksicht auf die Rechtsart des geltend gemachten Anspruchs ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle von Leistungen. Die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der BenX Immobilien ist ebenfalls ausgeschlossen oder begrenzt. Das Unternehmen BenX Immobilien übernimmt keine Haftung dafür, da es die Bonität der nachgewiesenen beziehungsweise vermittelten Partei nicht überprüft.
§8
Wenn nicht ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt ist, wird die Firma BenX Immobilien normalerweise auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig.
§9
Wenn der Kunde seine Kauf-, Verkaufs- und/oder Vermietungs- oder Anmietungsabsicht aufgibt, verpflichtet er sich, die Firma BenX Immobilien unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn ein Immobilienverkäufer das Grundstück oder Immobilie an einen Dritten veräußert und zuvor einen Maklerauftrag an die BenX Immobilien erteilt hat, verpflichtet er sich, einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Die Firma BenX Immobilien bleibt hierbei unbenommen, dem Kunden einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§10
Um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können, hat die BenX Immobilien einen Anspruch gegen den Kunden auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des Vertrages mit der Firma BenX Immobilien war.
§11
Sollten sich während der Vermarktungszeit weitere Käufer bzw. Interessenten beim Verkäufer bzw. Auftraggeber (Kunde) melden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese BenX Immobilien unverzüglich mitzuteilen. Der Verkäufer bzw. Auftraggeber kann aus mehreren Personen bestehen, in diesem Fall gilt dies für alle Personen. Nur BenX Immobilien ist berechtigt, diese Verkaufs- und Vermietungsgeschäfte für den Kunden zu tätigen, um eine professionelle Vermarktung / Vermietung durchführen zu können. Werden diese Interessenten oder Käufer nicht an BenX Immobilien vermittelt und kommt der Verkauf oder die Vermietung ohne BenX Immobilien zustande, steht BenX Immobilien dennoch die Provision zu. In diesem Fall zahlt der Verkäufer/Kunde die im Vertrag vereinbarte Provision und die Provision, die der Käufer zu zahlen hätte. Der Verkäufer/Kunde zahlt insgesamt 7,14 % inkl. MwSt. des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages. Der Verkäufer/Kunde überweist diese Provision innerhalb von 7 Tagen, ansonsten gerät er in Zahlungsverzug und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§12
Nach Abgabe eines Angebots durch den Käufer und mit Zustimmung des Verkäufers, die per E-Mail, mündlich oder schriftlich erfolgen kann, wird mit dem Käufer eine Kaufabsichtserklärung unterzeichnet. Der Notar wird dann vom Käufer, Verkäufer oder Makler beauftragt. In diesem Fall entstehen dem Notar Kosten, die er in Rechnung stellen könnte. Es ist jedoch Sache des Notars, dem Käufer oder Verkäufer, die vom Kauf zurücktreten, die Kosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten für den Notar fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich von BenX Immobilien. BenX Immobilien übernimmt keinerlei Haftung.
BenX Immobilien ist jedoch auch berechtigt, dem vom Kauf zurücktretenden Käufer bzw. Verkäufer/Auftraggeber (Kunde) die volle Provision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Der vom Kauf zurückgetretene Käufer oder Verkäufer hat diese Provision innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen, ansonsten kommt er in Zahlungsverzug und es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§13
BenX Immobilien konzentriert sich auf die Vermarktung der Immobilien und übernimmt keine Verantwortung für andere Angelegenheiten und Belange des Kunden und Käufers.
§14
Der Kunde und die Firma BenX Immobilien stimmen darin überein, dass der Geschäftssitz der Firma BenX Immobilien in Aachen ist, soweit dies gesetzlich erlaubt ist.
Stand 01.01.2024